zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

08.09.2025

1. Allgemeines


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform coonnect.ch durch ihre Nutzer und Nutzerinnen, insbesondere Stellensuchende, Bewerber/innen und stellenanbietende Unternehmen (nachfolgend gemeinsam «Nutzer»). Mit der Registrierung auf unserer Plattform akzeptieren die Nutzer diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese AGB bilden den vollständigen Vertrag zwischen der coonnect AG, Picassoplatz 4 in 4052 Basel (nachfolgend «coonnect») und den Nutzern dar und ersetzen sämtliche früheren Vereinbarungen, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden.

2. Definitionen


2.1 Plattform


Der Begriff «Plattform» bezieht sich auf sämtliche digitalen Angebote, Dienste und Benutzeroberflächen, die von coonnect unter www.coonnect.ch, zugehörigen Subdomains sowie gegebenenfalls weiteren Domains betrieben oder bereitgestellt werden – unabhängig vom eingesetzten Endgerät oder der technischen Zugriffsform.


2.2 Nutzer


Der Begriff der «Nutzer» bezieht sich sowohl auf Unternehmen als auch auf Kandidaten, welche die Dienste von coonnect in Anspruch nehmen.


2.3 Unternehmen


Soweit in diesen AGB vom ‚Unternehmen‘ die Rede ist, bezieht sich dies auf den jeweiligen Vertragspartner als juristische Person. Einzelne innerhalb des Unternehmens registrierte Personen, die auf die Dienstleistungen oder Produkte zugreifen, werden in diesen AGB als ‚Nutzer‘ bezeichnet. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Pflichten und Rechte gegenüber dem Unternehmen als Ganzes und nicht gegenüber einzelnen Nutzern.

2.4 Relocation-Kandidaten

Relocation-Kandidaten sind Personen, die zum Zeitpunkt der Registrierung weder Wohnsitz in der Schweiz noch eine Schweizer Bankverbindung besitzen, jedoch Staatsangehörige eines der folgenden Länder sind: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern, Ungarn, Liechtenstein, Norwegen. Relocation-Kandidaten verpflichten sich, bei Zustandekommen einer Anstellung über die Plattform in die Schweiz umzuziehen und ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen. Für Relocation-Kandidaten gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziff. 5.14 und 6.1.


3. Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform coonnect.ch. Sie finden auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen coonnect und dem Nutzer Anwendung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn coonnect AG diesen ausdrücklich zustimmt.


4. Vertragsschluss


Mit der Registrierung auf coonnect.ch und der damit zusammenhängenden Annahme der aktuellen AGB erklärt der Nutzer verbindlich, die auf der Plattform ausgewiesenen Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Ein separater Vertrag wird nicht geschlossen. Durch die Annahme der AGB werden diese zum Vertragsbestandteil.

Nach der Registrierung und der Annahme dieser AGB erhalten die Nutzer eine Bestätigungsmail, die den Vertragsschluss bestätigt. Massgebend für den Leistungsumfang sind einzig die Angaben in der Plattformbeschreibung. Mündliche oder informelle Zusagen, Annahmen oder Versprechen sind nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs. Auch darüber hinaus abweichende Äusserungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen sind nicht Vertragsbestandteil.

Coonnect behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der Nutzer in geeigneter Form informiert (bspw. per E-Mail oder mit Benachrichtigungen auf coonnect.ch). Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.


5. Vertragsgegenstand und Plattformfunktion


Coonnect stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, die Unternehmen bei der Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften unterstützt. Die Plattform ermöglicht es Unternehmen, Profile von Stellensuchenden (nachfolgend «Kandidaten») einzusehen und gezielt Interviewanfragen zu stellen. Kandidaten können ihrerseits ein detailliertes Profil anlegen, das sowohl öffentlich einsehbare Informationen (zugänglich ausschliesslich für auf coonnect registrierte Unternehmen) als auch vertrauliche Angaben umfasst.


5.1 Richtigkeit der Angaben und Pflichten der Nutzer


Alle Nutzer der Plattform sind verpflichtet, sämtliche Angaben in ihren Profilen, Jobbeschreibungen oder sonstigen veröffentlichten Informationen wahrheitsgemäss, vollständig und aktuell zu halten.

Jegliche Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen oder missbräuchlichen Zwecken, zur Abgabe falscher Angaben oder zur Umgehung von Gebühren ist untersagt.

Relocation-Kandidaten sind verpflichtet, coonnect wahrheitsgetreu über ihre Staatsangehörigkeit sowie den fehlenden Schweizer Wohnsitz und die fehlende Schweizer Bankverbindung zu informieren. Ein Nachweis über Schweizer Wohnsitz und Bankkonto ist spätestens bei Anstellung vorzulegen


5.2 Freigabestufen


Die Plattform bietet einen gestuften Zugriff auf Kandidatenprofile. Insgesamt bestehen vier Freigabestufen (1-4), deren Inhalt und Freigabebedingungen sich nach der Datenschutzerklärung von coonnect richten. Die jeweilige Vertragslogik (z.B. Entstehung eines Interviewvertrages) ist an das jeweils erreichte Freigabeniveau gekoppelt.


Freigabestufe 1
– Allgemein einsehbare Profilinhalte (z.B. Berufserfahrung, Ausbildung, Skills, Culture-Fit und Sozialkompetenzen etc.)

Freigabestufe 2 – erweiterte Profilinhalte/-daten (z.B. Berufserfahrung mit Unternehmensnamen, Vollständiger Vor- und Nachname, Arbeitszeugnisse, Diplome und Zertifikate, Success Stories, Geburtsdatum etc.)

Freigabestufe 3 – Zugang zu Interviewdaten nach Erwerb eines Interviews (z.B. Telefonnummer, Mailadresse, Interview-Präferenzen etc.)

Freigabestufe 4 – vollständiger Datensatz bei Vertragsabschluss (z.B. Nationalität, AHV-Nummer, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand etc.)


5.3 Zugriffsverwaltung im Unternehmen


Unternehmen haben im Rahmen der Plattformnutzung die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen mit administrativen Rechten („Admin-Rolle“) auszustatten. Diese Administratoren sind berechtigt, innerhalb des Unternehmens interne Zugriffsrechte auf Plattformfunktionen und Profildaten zu vergeben.

Die Vergabe solcher Zugriffsrechte ist ausschliesslich an Mitarbeitende desselben Unternehmens zulässig. Eine Weitergabe an Dritte oder an Personen ausserhalb des eigenen Unternehmens – unabhängig von deren Funktion – ist unzulässig. Das Unternehmen verpflichtet sich, bei der Rechtevergabe die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) und – soweit anwendbar – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass:

· nur berechtigte Mitarbeitende Zugriff auf Personendaten erhalten,

· Zugriffsberechtigungen regelmässig überprüft und bei Funktionswechseln oder Austritten unverzüglich entzogen werden,

· keine Weitergabe der Zugriffsrechte an unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.


Coonnect übernimmt keine Verantwortung für Art, Umfang oder Zweck der Rechtevergabe innerhalb des Unternehmens. Die Plattform stellt lediglich die technischen Mittel zur Verfügung. Für jegliche datenschutz- oder arbeitsrechtlichen Verstösse durch unsachgemässe Rechtevergabe haftet ausschliesslich des jeweiligen Unternehmens.


5.4 Kontaktaufnahme durch Unternehmen


Unternehmen können über die Plattform Kandidaten kontaktieren. Der Kandidat hat die Wahl, diese Anfrage entweder anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Kandidat die Anfrage ab, wird das Unternehmen über die Ablehnung informiert und erhält keinen Zugriff auf die Freigabestufe 2 der erweiterten Profilfreigabe, stimmt jedoch der Kandidat zu, wird umgehend die Freigabe erteilt. Diese Informationen dienen dem Unternehmen zur fundierten Beurteilung des Profils und zur finalen Entscheidung über ein mögliches Interview.


5.5 Prüfung und Entscheidung durch das Unternehmen


Nach Einsicht in die erweiterten Profilinformationen des Kandidaten (Freigabestufe 2) kann das Unternehmen entscheiden, ob es zu einem Interview kommen soll. Lehnt das Unternehmen ein Interview ab, wird der Zugriff auf das Profil auf den ursprünglichen, anonymisierten Zustand (Freigabestufe 1) zurückgesetzt, wie er bei der Erstkontaktaufnahme vorgesehen ist.


5.6 Verbindliche Interviewabsicht


Vor der verbindlichen Einladung des Kandidaten durch das Unternehmen zu einem Interview, wird die aktuell gültige Honorar gemäss dem vom Kandidaten gewählten Level (Junior, Professional, Senior, Expert) angezeigt.

Die verbindliche Einladung erfolgt erst nach einer entsprechenden Bestätigung durch das Unternehmen. Mit dieser Betätigung verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung des angegebenen Betrags als Entschädigung für den von coonnect erfolgreich vermittelten Interviewtermin.

Unmittelbar nach der Bestätigung stellt coonnect dem Unternehmen ergänzende Informationen (Zugriff auf Freigabestufe 3) des Kandidaten zur Verfügung, namentlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Success Stories sowie Angaben zu Interviewpräferenzen.


5.7 Interview-Terminierung


Das Unternehmen ist verpflichtet, das Datum und die Uhrzeit des Interviews über die Plattform zu bestimmen. Terminänderungen sind innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab Bestätigung des Unternehmens beliebig oft zulässig. Sollte es dem Unternehmen nicht möglich sein, innerhalb dieser Frist ein Interview durchzuführen, kann es die Frist einmalig um weitere 30 Tage verlängern. Wird kein Interview über die Plattform terminiert, werden keine Entschädigungen und/oder Antrittsprämien an den Kandidaten ausbezahlt.


5.8 Rechnungsstellung


Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch am Kalendertag nach dem auf der Plattform eingetragenen Interviewtermin. Es gelten die Preise des Kandidaten anhand des ausgewählten Levels, welche bei der Terminterminierung definiert wurden. Wurde kein Interview durchgeführt, erfolgt die Rechnungsstellung am Folgetag nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 5.7. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.


5.9 Zahlungsverzug und Verzugszinsen


Gerät ein Unternehmen mit der Begleichung von Rechnungen in Verzug, ist coonnect berechtigt, ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. zu erheben, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.

Coonnect ist berechtigt, für jede Mahnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 20 bis maximal CHF 50 zu erheben. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem offenen Betrag und dem Bearbeitungsaufwand. Weitere Bearbeitungsgebühren und Inkassokosten werden ebenfalls dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


5.10 Nichtdurchführung eines Interviews


Wird innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Bestätigung kein Interview durchgeführt, weil das Unternehmen oder der Kandidat das Interview absagen, so ist dies umgehend über die Plattform zu melden. Die absagende Partei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei über die Plattform entsprechend zu informieren.

Das Unternehmen kann die Absage sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kandidaten erfassen. In jedem Fall hat das Unternehmen eine kurze Begründung zur Absage zu hinterlegen.

Coonnect behält sich vor, in solchen Fällen nach eigenem Ermessen und aus Kulanz ganz oder teilweise auf die Einbringung der Entschädigung gemäss Punkt 5.5 vorstehend zu verzichten. Ein solcher Verzicht erfolgt stets einzelfallbezogen, freiwillig und begründet keinen generellen Anspruch auf Vertragsaufhebung, Reduktion oder Rückerstattung.


5.11 Wiederholungsprozess bei Folgeinterviews


Möchte ein Unternehmen nach Durchführung eines ersten Interviews ein weiteres Interview mit demselben Kandidaten vereinbaren, so beginnt der Auswahl- und Einladungsprozess erneut. Das Unternehmen hat weiterhin Zugang zum erweiterten Profil des Kandidaten (Freigabestufe 3), solange der Kontakt bzw. Rekrutierungsprozess nicht ausdrücklich von einer der Parteien beendet wurde oder kein Vertragsabschluss (z. B. Anstellung) erfolgt ist.

Die erneute Intervieweinladung erfolgt über die Plattform durch eine ausdrückliche Bestätigung seitens Unternehmens. Mit dieser Bestätigung wird eine weitere Entschädigung für den vermittelten Interviewtermin fällig. Die jeweils aktuelle Preisstruktur und die vom Kandidaten gewählten Konditionen anhand des Level finden dabei erneut Anwendung.


5.12 Ausschluss nachträglicher Rückforderungen durch das Unternehmen


Mit der Bestätigung der Durchführung eines Interviewtermins über die Plattform erklärt das Unternehmen verbindlich, dass das Interview durchgeführt wurde. Diese Bestätigung begründet die Fälligkeit der vertraglich vereinbarten Entschädigung. Eine nachträgliche Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

Allfällige Missverständnisse oder Unklarheiten im Ablauf und/oder in der Bestätigung des Interviews sind ausschliesslich zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten zu klären und berühren die Verpflichtungen gegenüber coonnect nicht.


5.13 Vertragsabschluss zwischen Unternehmen und Kandidaten


Kommt es im Anschluss an den Interviewprozess zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Unternehmen und einem Kandidaten – sei es in Form eines Arbeitsverhältnisses, eines Mandats oder einer vergleichbaren entgeltlichen Zusammenarbeit –, ist das Unternehmen verpflichtet, diesen Abschluss über die Plattform melden.

Mit dieser Meldung wird eine erfolgsabhängige Vergütung zugunsten von coonnect fällig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Profil des jeweiligen Kandidaten hinterlegten Erfahrungslevel (Junior, Professional, Senior, Expert) sowie der jeweils gültigen Preisstruktur auf der Plattform. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erhalt der Bestätigung durch das Unternehmen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

Nach Eingang der Bestätigung fordert coonnect den betreffenden Kandidaten auf, einer erweiterten Datenfreigabe (Freigabestufe 4) ausdrücklich zuzustimmen. Diese beinhaltet u. a. AHV-Nummer, Nationalität, Geburtsort, Geschlecht und weitere personenbezogene Daten, die für interne administrative Zwecke des Unternehmens erforderlich sein können.

Lehnt der Kandidat diese Freigabe ab, verbleibt der Datenzugriff des Unternehmens auf dem bisherigen Freigabestufe 3. In diesem Fall muss das Unternehmen die administrativen Daten zur Vertragsabwicklung auf anderem Weg beim Kandidaten einholen. Die Zahlungspflicht gegenüber coonnect bleibt hiervon unberührt.

Mit Erhalt der vollständigen Kandidatendaten geht die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung, Speicherung und Aufbewahrung vollständig auf das empfangende Unternehmen über. Dieses verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des DSG sowie allfälliger ergänzender kantonaler oder internationaler Vorschriften.

5.14 Besondere Bestimmungen für Relocation-Kandidaten


· Relocation-Kandidaten sind ausschliesslich Staatsangehörige der in Ziff. 1.4 genannten Länder. Sie dürfen sich trotz fehlendem Schweizer Wohnsitz und ohne Schweizer Bankverbindung auf der Plattform registrieren, sofern sie sich verpflichten, bei Zustandekommen einer Anstellung über die Plattform in die Schweiz umzuziehen und ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen.
Die Beschränkung auf diese Länder beruht auf den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktöffnung (Personenfreizügigkeit EU/EFTA). Coonnect erfüllt damit die Vorgaben der zuständigen Behörden, namentlich des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

· Für Relocation-Kandidaten entsteht vor einer erfolgreichen Anstellung in der Schweiz kein Anspruch auf Interviewentschädigungen oder Antrittsprämien gemäss Ziff. 6.1.

· Kommt es zu einem Arbeitsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Relocation-Kandidaten über die Plattform und erfolgt der effektive Arbeitsantritt in der Schweiz, zusätzlich kann eine Schweizer Bankverbindung (IBAN CH**) nachgewiesen werden, entstehen die Ansprüche gemäss Ziff. 6.1 und 6.2.

· Vor Eintritt dieser Bedingungen besteht kein Auszahlungsanspruch für absolvierte Interviews. Coonnect ist berechtigt, für die Auszahlung geeignete Nachweise zu verlangen, insbesondere eine Meldebestätigung des Schweizer Wohnsitzes, eine gültige Schweizer Bankverbindung sowie eine Arbeitsbestätigung des Unternehmens.

· Die Pflicht zur Erfüllung der Bedingungen liegt beim Relocation-Kandidaten. Kommt es zu keiner Anstellung in der Schweiz, verfällt jeder Anspruch auf Entschädigung.

· Ansprüche auf Interviewentschädigungen oder Antrittsprämien entstehen ausschliesslich im Zusammenhang mit einem über die Plattform vermittelten Interview oder Vertragsabschluss mit dem betreffenden Unternehmen. Eine Entschädigung für Interviews oder Tätigkeiten ausserhalb dieses konkreten Rekrutierungsprozesses ist ausgeschlossen.

Die Verantwortung für die Einholung und den Bestand allfälliger ausländerrechtlicher Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen liegt ausschliesslich beim Relocation-Kandidaten und dem anstellenden Unternehmen. Coonnect übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.


6. Entschädigung, Prämie und Sonderprovision

6.1 Interviewentschädigung & Antrittsprämie


Kandidaten, die an einem durch coonnect vermittelten Interview teilnehmen, haben Anspruch auf eine Interviewentschädigung. Diese wird ausschliesslich durch die coonnect ausgerichtet und basiert auf einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kandidaten und coonnect, unabhängig vom Vertragsverhältnis der coonnect mit dem interviewführenden Unternehmen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vom Kandidaten gewählten Erfahrungslevel (Junior, Professional, Senior, Expert). Die jeweils damit verbundenen Beträge werden von coonnect festgelegt und sind jederzeit öffentlich auf der Plattform einsehbar. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen über die Plattform mit dem Kandidaten in Kontakt tritt, wird das gewählte Level verbindlich fixiert. Eine nachträgliche Änderung des Levels ist im weiteren Vermittlungsprozess ausgeschlossen.

Kandidaten können ihr Erfahrungslevel jederzeit anpassen. Für laufende Rekrutierungsprozesse bleibt jedoch die zum Zeitpunkt der Einladung gültige und bestätigte Preisstruktur verbindlich. Änderungen des Erfahrungslevels und die damit verbundenen neuen Preisstrukturen gelten erst für Rekrutierungsprozesse, die ab dem Zeitpunkt der Änderung neu beginnen.

Ein Anspruch auf Auszahlung der Interviewentschädigung entsteht, sofern das Interview effektiv durchgeführt wurde und der Termin vom Unternehmen über die Plattform erfasst wurde. Am Kalendertag nach der Durchführung des Interviewtermins erstellt coonnect automatisch eine Gutschrift zugunsten des Kandidaten. Die Zahlung erfolgt innerhalb einer Frist von 75 Tagen ab Ausstellung dieser Gutschrift. Eine gesonderte Bestätigung der Interviewteilnahme durch beide Parteien ist nicht erforderlich.

Kommt es im Anschluss an den Interviewprozess zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten, wird zusätzlich eine Antrittsprämie durch coonnect ausgerichtet. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung des Vertragsabschlusses durch das Unternehmen über die Plattform sowie die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit durch den Kandidaten, welche vom Unternehmen schriftlich bei coonnect AG bestätigt werden muss. Nach Eingang der Unternehmensbestätigung und –zahlung, wird eine Gutschrift über die Antrittsprämie generiert, welche eine Zahlungsfrist von 75 Tagen aufweist.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb der vorgesehenen Frist, sofern keine objektiven Hinweise auf eine unrechtmäßige Nutzung oder ein wirtschaftlich untragbares Risiko bestehen. Coonnect behält sich vor, bei objektivem Verdacht auf betrügerische Nutzung oder wirtschaftlich nicht tragbarem Risiko die Auszahlung bis zur vollständigen Klärung zurückzuhalten oder abzulehnen, sowie den betreffenden Nutzer vorübergebend oder dauerhaft von der Plattform zu sperren.

Die üblichen Zahlungsfristen von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum gelten für das Unternehmen. Coonnect stellt sicher, dass die Auszahlung an berechtigte Kandidaten erfolgt, sobald die Zahlung des Unternehmens eingegangen und geprüft wurde, wobei eine angemessene Bearbeitungszeit berücksichtigt wird.

Für Relocation-Kandidaten gelten die gleichen Zahlungsbedingungen und Fristen wie für alle übrigen Kandidaten. Der Anspruch auf Interviewentschädigung und Antrittsprämie entsteht jedoch erst mit dem Arbeitsantritt in der Schweiz und dem Nachweis einer Schweizer Bankverbindung. Ein früherer Zahlungsanspruch, auch bei einem schnellen Zuzug in die Schweiz, besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich nach Eintritt sämtlicher Voraussetzungen gemäss Ziff. 5.14 und innerhalb der in dieser Ziffer vorgesehenen Zahlungsfristen.

6.2 Sonderprovision bei Weiterempfehlung


Registrierte Kandidaten haben die Möglichkeit, pro Kalenderjahr bis zu fünf personalisierte Referral-Links über die Plattform zu generieren und weiterzugeben. Meldet sich eine Person über diesen Link auf coonnect.ch an und kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer über die Plattform von coonnect bestätigten Anstellung mit einem Unternehmen, erhält der Kandidat eine einmalige Sonderprovision.

Die Sonderprovision wird pro erfolgreichen Vertragsabschluss einmal ausgerichtet und bezieht sich ausschliesslich auf den ersten Arbeitsvertrag, der zwischen der neu angemeldeten Person und einem Unternehmen über die Plattform zustande kommt. Eine mehrfache Auszahlung im Falle weiterer Vermittlungen desselben neu angemeldeten Kandidatens ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Sonderprovision ist öffentlich und transparent auf der Website von coonnect kommuniziert. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 90 Kalendertagen, nachdem sämtliche relevanten Informationen zum Vertragsabschluss vorliegen und geprüft wurden. Eine zeitliche Begrenzung hinsichtlich des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses nach erfolgter Empfehlung besteht nicht.

Ein Auszahlungsanspruch entsteht ausschliesslich gegenüber coonnect. Eine vorzeitige Auszahlung oder Zahlung in Teilbeträgen ist ausgeschlossen.


6.3 Rückforderung unrechtmässig geleisteter Zahlungen


Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Zahlung einer Entschädigung, Provision oder Sonderprovision nicht vorlagen, ist coonnect berechtigt, bereits ausgezahlte Beträge nach Entdeckung des Fehlers zurückzufordern. Dies gilt insbesondere bei Täuschung, unvollständigen oder falschen Angaben durch den Kandidaten oder des Unternehmens. Coonnect wird den Betroffenen die Gründe für die Rückforderung schriftlich darlegen und eine angemessene Frist zur Rückzahlung setzen.


6.4 Steuerliche Behandlung


Die Auszahlungen von Interviewentschädigungen, Antrittsprämien und Sonderprovisionen erfolgen durch coonnect jeweils brutto für netto. Eine Quellenbesteuerung oder sozialversicherungsrechtliche Abzüge erfolgen seitens coonnect nicht.

Kandidaten sind eigenverantwortlich verpflichtet, die erhaltenen Beträge gemäss den jeweils anwendbaren steuerlichen Vorschriften in ihrem Wohnsitzstaat zu deklarieren und allfällige Steuern oder Abgaben ordnungsgemäss zu entrichten. Coonnect übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.


6.5 Umgehungsverbot und Ausschluss


Unternehmen und Kandidaten ist es strengstens untersagt, Vereinbarungen zu treffen, die darauf abzielen, coonnect aus dem Vermittlungsprozess auszuschliessen und Zahlungen direkt zwischen Unternehmen und Kandidaten abzuwickeln.

Bei nachgewiesener Umgehung des Vermittlungsprozesses durch ein Unternehmen oder einen Kandidaten schuldet die schuldhafte Partei eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe der jeweils anwendbaren Vermittlungsgebühr (Interview-Entschädigung und/oder Antrittsprämie). Bei mehrfachen Verstössen oder besonders schweren Fällen kann diese auf maximal das anderthalbfache der ursprünglichen Vermittlungsgebühr (Interview-Entschädigung und/oder Antrittsprämie) erhöht werden.

Im Falle eines nachgewiesenen Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen oder bei betrügerischem Verhalten verfällt jeglicher Anspruch des Kandidaten auf eine Auszahlung; bereits entrichtete Beträge des Unternehmens verbleiben in diesem Fall vollständig bei der coonnect.

Automatisierte Datenextraktion (z. B. Scraping, Bot-Nutzung) ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoss stellt eine missbräuchliche Nutzung dar und kann zum sofortigen Ausschluss von der Plattform führen. Coonnect behält sich das Recht vor, beim Vorliegen von nachgewiesenem Schaden zivilrechtliche Schritte – insbesondere Schadenersatzforderungen – geltend zu machen.


7. Zahlungsbedingungen


Die Auszahlung jeglicher Entschädigungen, Provisionen oder Sonderprovisionen erfolgt nur, sofern der Vorname und Name der Person mit den Angaben auf den Bankverbindungen übereinstimmen. Dieser Abgleich ist erforderlich, um die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der Auszahlungen sicherzustellen.


7.1 Nachweisvorbehalt für Auszahlungen


Coonnect behält sich das Recht vor, vor einer Auszahlung von Entschädigungen, Provisionen oder Sonderprovisionen geeignete Nachweise über die tatsächliche Durchführung eines Interviews oder Vertragsabschlusses einzufordern. Dies umfasst insbesondere Interviewtermine, schriftliche Bestätigungen, E-Mail-Korrespondenz oder andere sachliche Belege.

Werden diese Nachweise trotz Aufforderung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann coonnect die Auszahlung bis zur abschliessenden Klärung aussetzen oder dauerhaft verweigern. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht erst nach vollständiger Prüfung durch coonnect.


7.2 Nachweis und Klärungspflicht bei Interviewbestätigung


Coonnect übernimmt keine Verantwortung für die Klärung, ob ein Interview tatsächlich stattgefunden hat. Jegliche Uneinigkeit über die Durchführung eines Interviews ist ausschliesslich zwischen Kandidat und Unternehmen zu klären. Die Durchführung eines Interviews muss zudem stets vom Unternehmen bestätigt werden. Coonnect agiert nicht als Schieds- oder Entscheidungsinstanz.


7.3 Zahlungen ins Ausland


Bei Zahlungen ins Ausland trägt der Zahlungsempfänger sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren, einschliesslich Bankgebühren, Wechselkursgebühren und sonstigen Überweisungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Überweisung entstehen.


7.4 Umgang mit dubiosen Zahlungen


Coonnect behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf dubiose Zahlungen oder Transaktionen, die auf Geldwäsche, Betrug oder andere illegale Aktivitäten hinweisen, diese Zahlungen bis zur vollständigen Klärung zurückzuhalten, zu überprüfen oder abzulehnen.

In solchen Fällen kann coonnect auch die betroffenen Nutzerkonten sperren und die zuständigen Behörden informieren. Das Unternehmen oder der Kandidat verpflichtet sich, auf Anfrage alle notwendigen Informationen und Nachweise zur Klärung des Sachverhalts bereitzustellen. Dubiose Zahlungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, ungewöhnlich hohe Beträge, nicht nachvollziehbare Zahlungsströme und Transaktionen mit unklarer Herkunft.


7.5 Kein treuhänderisches Verhalten


Coonnect wickelt Zahlungen an Kandidaten oder Unternehmen ausschliesslich im Rahmen der eigenen vertraglichen Leistungen ab. Zahlungen werden nicht im Auftrag Dritter entgegengenommen oder weitergeleitet, sondern beruhen allein auf eigenen Ansprüchen von Coonnect, die durch bestätigte Leistungen (z. B. Interviews oder Verträge) entstehen.

Coonnect erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) oder des Bankengesetzes (BankG) und ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG). Eine Regulierung durch die FINMA ist daher nicht erforderlich.

Sämtliche Auszahlungen an Kandidaten stellen vertragliche Entgeltkomponenten dar, die coonnect im eigenen Namen und auf eigene Rechnung leistet.


7.6 Ausstellung der Gutschriften


Der Kandidat ermächtigt coonnect, im Rahmen vermittelter Interviews oder Vertragsabschlüsse eigenständig eine Gutschrift im Namen des Kandidaten zu erstellen und eine Auszahlung vorzunehmen. Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform gilt dieses Verfahren als vereinbart.


8. Eigenes Recruiting durch coonnect


Coonnect behält sich das Recht vor, über die Plattform auch für eigene Zwecke nach Kandidaten zu suchen und diese für eigene Positionen zu rekrutieren. Unternehmen, die über die Plattform Kandidaten interviewen oder kennenlernen, haben keinen Anspruch darauf, dass diese Kandidaten ausschliesslich für sie verfügbar sind. Sollte ein Kandidat, der über die Plattform vermittelt wurde, eine Anstellung bei coonnect annehmen, begründet dies keinerlei Ansprüche seitens des Unternehmens gegenüber coonnect, selbst wenn das Unternehmen für ein Interview mit dem betreffenden Kandidaten eine Entschädigung gezahlt hat.

Das Unternehmen erkennt an, dass coonnect als Betreiber der Plattform dieselben Rechte zur Kandidatensuche und -anstellung hat wie jedes andere Unternehmen, das die Plattform nutzt. Coonnect verpflichtet sich, Kandidaten für eigene Zwecke nach denselben Kriterien und Bedingungen zu rekrutieren wie jene von externen Unternehmen.

Darüber hinaus ist coonnect berechtigt, die Plattform im Rahmen von Mandaten oder Suchaufträgen Dritter zu nutzen. In diesen Fällen tritt coonnect im Auftrag eines externen Unternehmens oder einer Organisation auf, wobei dieselben Nutzungsbedingungen Anwendung finden wie bei einer direkten Nutzung durch Unternehmen. Eine solche Nutzung durch coonnect im Rahmen eines Auftrags begründet keine Sonderrechte oder abweichenden Bedingungen gegenüber Kandidaten oder anderen Plattformnutzern.


9. Datenschutz


Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der aktuellen Datenschutzerklärung von coonnect. Die Übermittlung von Personendaten kann auch in Länder ausserhalb der Schweiz erfolgen, sofern hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne des DSG gewährleistet ist.


10. Haftung


Coonnect haftet gegenüber den Nutzern der Plattform ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen eines haftungsbegründenden Verschuldens liegt beim Anspruchsteller.

Coonnect übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Daten oder Informationen, die von Dritten (z. B. Kandidaten oder Unternehmen) auf der Plattform bereitgestellt oder veröffentlicht werden. Die Plattform stellt lediglich die technischen Mittel zur Verfügung, um den Kontakt zwischen Unternehmen und Kandidaten zu ermöglichen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der auf der Plattform verfügbaren Profile und Kandidaten, Angaben oder sonstigen Inhalten übernimmt coonnect keine Gewähr. Die Verantwortung für Auswahl, Beurteilung und Kommunikation mit den Kandidaten liegt ausschliesslich beim jeweiligen Unternehmen.


10.1 Nichterscheinen und Verspätung


Coonnect übernimmt keine Haftung für Schäden, Nachteile oder Kosten, die daraus entstehen, dass ein Kandidat oder ein Unternehmen einen vereinbarten Interviewtermin nicht wahrnimmt oder verspätet erscheint. Allfällige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Nichtdurchführung oder verspäteten Durchführung eines Interviews sind ausschliesslich von den unmittelbar betroffenen Parteien (Kandidat und Unternehmen) untereinander zu regeln.


10.2 Zustandekommen Kontakt und Vertrag


Coonnect haftet nicht dafür, dass ein Kontakt und/oder Vertrag zwischen dem Unternehmen und den vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt. Ebenso haftet Coonnect nicht für die Durchführung, Erfüllung oder Nichterfüllung solcher Verträge. Coonnect beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Unternehmens mit Dritten. Sofern das Unternehmen mit einem oder mehreren der vorgeschlagenen Kandidaten Verträge schliesst, ist coonnect hieran nicht beteiligt und wird kein Vertragspartner. Das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für die Abwicklung und Erfüllung mit Kandidaten oder Dritten geschlossener Verträge.

Der Kandidat kann sich jederzeit, auch nach einem zweiten Gespräch, für ein anderes Unternehmen entscheiden oder das Angebot ablehnen. Es besteht für das Unternehmen keinerlei Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung oder auf weitere Leistungen durch coonnect.


10.3 Technische Störung


Coonnect haftet nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen oder Einschränkungen der Plattformfunktionalität, die durch technische Probleme wie Softwarefehler, Serverausfälle, Datenbankfehler oder Netzwerkausfälle verursacht werden, sofern coonnect zumutbare und dem Stand der Technik entsprechende Vorsorgemassnahmen getroffen hat. Gleiches gilt für Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die durch unbefugte Eingriffe Dritter (z. B. Hackingangriffe, Malware, Denial-of-Service-Attacken), höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere von coonnect nicht zu vertretende Umstände entstehen. In solchen Fällen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens coonnect vorliegt.


10.4 Wartungsarbeiten


Coonnect ist berechtigt, regelmässige Wartungs- und Optimierungsarbeiten an der Plattform durchzuführen, um Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Während dieser Zeit kann es zu zeitweisen Einschränkungen oder Nichtverfügbarkeiten kommen. Eine Haftung für dadurch entstehende Verzögerungen, Umsatzverluste oder entgangene Vermittlungen wird ausgeschlossen.


10.5 Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle


Coonnect trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen (TOMs) gemäss dem Stand der Technik, um Cyberangriffe, Datenverluste und unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Gleichwohl kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden.

Für Schäden infolge von Cyberangriffen, DDoS-Attacken, Schadsoftware oder Sicherheitslücken haftet coonnect nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Unterlassen von zumutbaren Schutzmassnahmen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


10.6 Datenverlust


Coonnect haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder unbeabsichtigte Offenlegung von Daten, die durch technische Fehler, menschliches Versagen, höhere Gewalt oder böswillige Handlungen Dritter verursacht wurden, es sei denn, coonnect hat elementare Sorgfaltspflichten grobfahrlässig verletzt.


10.7 Höhere Gewalt


Coonnect haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen infolge von höherer Gewalt. Als solche gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Massnahmen, Streiks, Stromausfälle oder sonstige aussergewöhnliche Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von coonnect liegen.


11. Analyse- und Tracking - Technologien


Zur Verbesserung der Nutzererfahrung sowie zur statistischen Auswertung verwendet coonnect Cookies, Tracking-Technologien und vergleichbare Analyseinstrumente. Über deren Einsatz und Funktionsweise wird in den Datenschutzerklärung informiert.

Darüber hinaus ist coonnect berechtigt, sämtliche auf der Plattform erhobenen oder generierten Daten – einschliesslich solcher, die im Zusammenhang mit einem Rekrutierungsprozess stehen – vor, während oder nach dessen Durchführung für eigene Analyse-, Entwicklungs- oder Marketingzwecke zu verwenden. Dies schliesst auch die anonymisierte oder pseudonymisierte Weitergabe an vertraglich gebundene Drittpartner ein, sofern dies mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts (insb. DSG und DSGVO) vereinbar ist. Personendaten werden dabei nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet.


12. Marketing- und Nutzungsrechte


Coonnect ist berechtigt, erfolgreiche Vermittlungen, Interviews und/oder Anstellungen, die über die Plattform zustande gekommen sind, in allgemeiner Form (z. B. mit namentlicher Nennung von Kandidaten) für werbliche Zwecke, zur Erfolgskommunikation oder zur Darstellung von Nutzungserfolgen öffentlich zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in Präsentationen, auf der Website, in sozialen Medien oder im Rahmen von Messen/Events oder Pressemitteilungen. Coonnect AG bemüht sich jedoch eine schriftliche Einwilligung bei allen oben genannten Nennungen einzuholen bevor eine Publizierung vollzogen wird.

Darüber hinaus darf coonnect das Firmenlogo sowie den Firmennamen von Unternehmen, die sich auf der Plattform registriert oder aktiv rekrutiert haben, ohne gesonderte Zustimmung für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke nutzen. Dies schliesst die Verwendung auf der Website, in Broschüren, Pitch-Unterlagen, Success Stories und vergleichbaren Medien (On- und Offline) ein.



Eine weitergehende werbliche Verwendung erfolgt unter Wahrung berechtigter Interessen und ohne Offenlegung sensibler oder vertraulicher Informationen.


12.1 Ausschlussrecht


Coonnect behält sich das Recht vor, Unternehmen oder Kandidaten jederzeit auf Basis sachlich gerechtfertigter Gründe von der Nutzung der Plattform coonnect auszuschliessen. Ein Ausschluss kann temporär oder dauerhaft erfolgen und wird insbesondere dann erwogen, wenn gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen wurde, ein Umgehungsversuch nach Punkt 6.5 festgestellt wird, falsche Angaben gemacht wurden, die Integrität der Plattform gefährdet ist oder das Verhalten des Unternehmens bzw. Kandidaten den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen von coonnect beeinträchtigt. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Coonnect wird den betroffenen Nutzer über den Ausschluss und dessen Gründe schriftlich informieren.

Ungeachtet eines Ausschlusses behält sich coonnect das Recht vor, sämtliche bis dahin erhobenen, übermittelten oder generierten Daten weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des DSG und der DSGVO – zu verwenden. Dies umfasst die Speicherung, Analyse, Auswertung sowie – soweit zulässig – die Weitergabe in anonymisierter oder pseudonymisierter Form an Dritte. Ein Ausschluss berührt daher nicht die datenschutzkonforme Weiterverarbeitung bereits vorhandener Informationen.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand


Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Basel, Schweiz. Der Kunde bestätigt mit der Annahme dieser AGB ausdrücklich, dass er mit dieser Gerichtsstandvereinbarung einverstanden ist.